Ambulante Senioren-Krankenpflege Lack 0800/7353436

Sowohl das fünfte als auch das elfte Sozialgesetzbuch, als unsere zentralen Gesetze, in der Ambulanten Pflege sehen vor, dass 

die häusliche Krankenpflege die Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. ( § 37 Abs. 1 SGB V)

Zu den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens gehören im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das

  1. Einkaufen
  2. Kochen,
  3. Reinigen der Wohnung,
  4. Spülen,
  5. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  6. das Beheizen

(§ 14 Abs. 4 und Abs. 1 SGB XI)

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