Ambulante Senioren-Krankenpflege Lack 0800/7353436
 

Leistungsübersicht der Pflegekassen     

 

 Leistungen

PG*

in €

PG* 2
in € 

PG* 3 
in €

PG* 4 
in €

PG* 5
in € 

Bemerkungen 
 
 
 
 
 
 
 

Pflegegeld für selbst
beschaffte Pflegehilfen
(§ 37 SGB XI)

Kein
Anspruch

 316

545

725 

 901

 

Ambulanter Pflegedienst/
Pflegesachleistungen
(§ 36 SGB XI)

**


"§ 45b SGB XI"  
€ 125,00   
mgl. 

 689

1.298

1.612

1.995

Rechnungen für den ambulanten Pflegedienst haben vorrang. Bis zu max. 40% des Sachleistungsbetrag
kann für anerkannte
Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetz werden.

Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)

 125

770

 1.262

 1.775

 2.005

Pflegebedürftige in stationären Einrich-
tungen haben indivi-duellen Anspruch auf Maß-nahmen der zusätzlichen Betreuung u. Aktivierung (§ 43 b SGB XI)

Entlastungsbetrag
(§ 45 b sgb xi)

**

125

125

125

125

125

Dieser kann eingesetz werden für:

-Ambulante Pflege 
 dienstleistung nach
 § 36 SGB XI)
-Unterstützg im Alltag
 gem. § 45 a SGB XI 

-Tages-/Nachtpflege
-Kurzzeitpflege

Hinweis: Nur bei PG* 1 für körperbezogene Pflegemaßnahmen einsetzbar

 

Verhinderungspfle-
ge (§ 39 SGB XI)

**

kein Anspruch 

1.612

1.612

1.612

1.612

Zusätzlich können bis zu 50% des nicht verbrauchten Leistungsbetrages (€ 806) für Kurzzeitpflege aufgewendet werden. Pflegegeld wird max. für 6 Wochen während der gesamten Verhinderungspflege hälftig weitergezahlt.  

Kurzzeitpflege
(§ 42 SGB XI)

 kein Anspruch, § 45b SGB XI möglich

 1.612

1.612

1.612

1.612

Zusätzl. darf ein nicht verbrauchter Leistungs-betrag für Verhinderungs-pflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden.Dadurch kann die Kurzzeitpflege auf max. 8 Wochen und einen Anspruch von bis zu 3.224 verdop-pelt werden. Pflegegeld wird bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt

Tags- u. Nachtpflege
(§ 41 SGB XI)

 

 kein Anspruch;
§ 45 b SGB XI mgl.
689
1.298
1.612
1.995

kann neben Pflegegeld und oder Pflegesachleistung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Für Pflegebedüftige die in einer ambulante betreuten WG leben geltn Einschränkungen 

 Zusätzl. Leistg. für Pflegebedürftige in amb. Wohngruppen (§ 38a SGB XI)

214

214

214

214

214 

 

Zuschüsse für Maß-nahmen zur Verbes-serung des Wohnum-feldes (§40 SGB SXI)

4.000

4.000

4.000

4.000

4.000

Gewährung je Maßnahme. Sollten weitere Maßnahmen bei Ver-schlechterung der des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person notwendig werden, gelte diese als weitere Maßnahmen 

Pflegeberatung
(7 a SGB XI)
**

Anspruch

individuelle Beratung durch anerkannten Pflegeberater. Pflegekassen müssen Ansprechpartner nennen

 Versorgung mit Pflegehilfsmittel (§40 SGB XI)

40

40

40

40

40

Versicherten pro Monat.Für z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe,... 

 Beratung in der eigenen Häuslichkeit (37 (3) SGB XI)
**

Anspruch
2-mal jährl. 

1/2 jährl. Pflicht  

1/4 jährl. Pflich

Dies dient der Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegebedürf-tiger welche Pflegegeld beziehen u. keine profes-sionelle Pflege durch eine Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Hinweis: Bei Nichteinhaltung kann das Pflegegeld gesrichen werden.

 Beratung Pallativversorgung

Anspruch 

Versicherte haben ggü. den gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen der Palliativ- u Hospizversorgung sowie zu den Möglichkeiten der letzten Lebensphase (z. B. Patientenverfügung, Vollmachten)

 Diese Leistungsübersicht finden Sie auch hier im Download: 
Download Leistungsübersicht

 

Download Preiskalkulation

 

 

* PG= Pflegegrad

** kann durch unserern Pflegedienst abgerufen werden.

 

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