Modul 1 Mobilität, (körperliche Beweglichkeit; Gewichtung 10%):
In diesem Modul werden fünf Positionen, sog. Items, überprüft.
Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition halten, Aufstehen aus sitzender Position und Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches und Treppensteigen
Modul 2 Kognitive u. kommunikative Fähigkeiten (Verstehen, Reden;
Gewichtung Modul 2 und 3: 15 %)
In diesem Modul werden 11 Positionen, sog. Items überprüft. Wie z. B. das Erinnerungsvermögen, Orientierungs- und Urteilsvermögen, sowie die Fähigkeit zur Kommunikation. Personen erkennen, zeitliche und örtliche Orientierung, Erinnern an Ereignisse, Entscheidungen im Alltagsleben treffen…
Dieser Bereich ist neu, da bis dato bei der Einstufung in eine Pflegestufe nicht die psychosoziale Unterstützung berücksichtigt wurden. Zukünftig berücksichtigt der Pflegegrad folgenden Hilfsbedarf: Verwirrtheit, Depressionen und Strukturierung des Tages
In die Bewertung fließt nur eines der Module 2 oder 3 ein. Das mit der höchsten Punktzahl wird berücksichtigt.